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Energieausweis
Expertenwissen kompakt:
Checkliste: „Energieausweis“
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Über den Autor
Stefan Sieger
Stefan Sieger, Gründer und Geschäftsführer von „Sieger & Sieger Immobilien GmbH“, ist seit 15 Jahren erfolgreicher Immobilienexperte und gilt als Innovator der Immobilienbranche. Jede Woche bereichert er seine Zuschauer mit einem Expertenvideo, in welchen er professionell und offen über aktuelle Themen des Immobilienmarktes spricht.
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1. Was ist ein Energieausweis für Gebäude?
Ein Energieausweis ist ein „Gutachten“ zu den derzeitigen energetischen Eigenschaften eines Gebäu- des, das nach einem festgelegten Schema erstellt wird. Anhand der Bewertung kann die energetische Qualität von Gebäuden gleicher Nutzung verglichen werden. Dazu dient eine Farbskala von rot nach grün, auf der das Ergebnis des Gebäudes mit einem Pfeil markiert wird. Der rote Bereich umfasst un- sanierte Altbauten und der grüne Bereich Häuser mit sehr geringem Energiebedarf.
Außerdem enthält der Energieausweis kurze Hinweise, ob und wie die energetische Qualität des Ge- bäudes mit kostengünstigen Maßnahmen verbessert werden kann (Modernisierungsempfehlung).
Heizung und Warmwasser machen einen großen Teil der Betriebs- bzw. Mietnebenkosten von Gebäu-den aus. Ob ein Haus eher ein „Energiefresser“ oder eine „Spardose“ ist, verrät der Energieausweis. Er macht die energetische Qualität von Gebäuden – ähnlich wie bei Haushaltsgeräten – mit einfachen Mit- teln transparent. So können auch Käufer und Mieter ohne Baufachkenntnisse abschätzen, ob tenden- ziell eher hohe oder niedrige Energiekosten zu erwarten sind.
Die Energieeffizienz von Gebäuden ist heute bereits oft ein wichtiges Werbeargument. Mit guten Werten können Immobilienbesitzer belegen, dass sie auf die Werthaltigkeit ihres Gebäudes achten und in die energetische Sanierung investiert haben. Dabei dient der Energieausweis lediglich der Information. Eine Sanierungspflicht oder eine bestimmte Höhe der Energiekosten kann daraus nicht abgeleitet werden.
Ab 1995 wurden für Neubauten Wärme- bzw. Energiebedarfsausweise (Energieausweise) ausgestellt. Bei umfangreichen Modernisierungen musste ein Energieausweis ausgestellt werden, wenn eine inge- nieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt.
Heute müssen auch für Bestandsbauten Energieausweise vorgelegt werden, wenn diese verkauft wer- den oder wenn ein Mieter oder Leasingnehmer wechselt. Für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden, begann die Energieausweis-Pflicht ab 01. Juli 2008. Eigentümer von später gebauten Wohn- häusern mussten Kauf- oder Mietinteressenten ab 1. Januar 2009 einen Energieausweis vorlegen. Für Nichtwohngebäude galt dies ab 1. Juli 2009. Bei öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr, die von Behörden oder sonstigen Einrichtungen genutzt werden, musste der Energieausweis ab 1. Juli 2009 zusätzlich ausgehängt werden. Diese Aushängepflicht gilt nur für Gebäude mit mehr als 1.000 m2 Nutz- fläche.
Von der Energieausweis-Pflicht ausgenommen sind einzelne Gebäudetypen wie Baudenkmäler, kleine Gebäude mit weniger als 50 m2 Nutzfläche und Gebäude, die für religiöse Zwecke genutzt werden.