Immobilienerbe schon zu Lebzeiten regeln

Sieger & Sieger Immobilien

Wenn es um das Thema Immobilienerbe geht, führen unklare Regelungen oft zu Streitigkeiten innerhalb der Familie. Insbesondere, wenn mehrere Erben Anspruch auf eine Immobilie erheben oder hohe Steuerlasten hinzukommen, kann es schnell kompliziert werden. Doch solche Konflikte lassen sich vermeiden: Wer sein Erbe frühzeitig plant, sorgt nicht nur für klare Verhältnisse, sondern kann auch steuerliche Vorteile nutzen.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie mit kluger Planung Ihr Immobilienerbe bereits zu Lebzeiten sinnvoll organisieren können – und worauf Sie dabei achten sollten.

1. Immobilienerbe durch Schenkung

Eine Immobilie kann zu Lebzeiten als Schenkung vom Eigentümer auf eine andere Person übertragen werden. Wenn der Empfänger der Schenkung ohnehin Erbe geworden wäre, spricht man von einer vorweggenommenen Erbfolge. Ein klassisches Beispiel: Ein Eigentümer überträgt seine Immobilie zu Lebzeiten an sein Kind.

2. Der Schenkungsvertrag: Rechtssicherheit schaffen

Damit die Schenkung rechtlich gültig ist, muss ein notariell beglaubigter Schenkungsvertrag aufgesetzt werden. Dieser Vertrag hält nicht nur den Gegenstand der Schenkung fest, sondern kann auch wichtige Gegenleistungen und Schutzmechanismen regeln.

Rückforderungsrecht:
Der Schenker kann sich das Recht vorbehalten, die Immobilie zurückzuverlangen, falls der Beschenkte in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Dies schützt die Immobilie vor Gläubigerforderungen.

3. Wohn- oder Nießbrauchrecht: Sicherheit für den Schenker

Eine häufige Absicherung für den Schenker ist das Wohn- oder Nießbrauchrecht. Damit kann der Schenkende die Immobilie weiterhin bewohnen oder von ihr profitieren. Alternativ können auch Pflegeleistungen im Alter als Gegenleistung im Schenkungsvertrag festgehalten werden.

4. Steuerfreibeträge beachten

Die Steuerfreibeträge bei Schenkungen hängen vom Verwandtschaftsgrad ab:

Ehegatten: bis zu 500.000 Euro
Kinder: bis zu 400.000 Euro

Liegt der Wert der Immobilie über diesen Freibeträgen, werden Schenkungssteuern fällig. Eine Möglichkeit zur Steueroptimierung besteht darin, die Immobilie in Teilen und mit mindestens zehn Jahren Abstand zu verschenken, sofern der Wert dieser Teile unter den Freibeträgen bleibt.

5. Immobilienwert ermitteln lassen

Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich nach dem Wert der Immobilie. Eine präzise Wertermittlung ist daher essenziell. Hierbei hilft ein orts- und marktkundiger Immobilienmakler, der den aktuellen Marktwert professionell und zuverlässig ermitteln kann.

Klug planen und Streit vermeiden

Eine gut geplante Schenkung bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern vermeidet auch mögliche Konflikte unter den Erben. Mit professioneller Beratung können Sie sicherstellen, dass Ihre Immobilie optimal bewertet und alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden.

Möchten Sie den Wert Ihrer Immobilie genau erfahren?
Kontaktieren Sie uns bei Sieger & Sieger Immobilien – wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Ihr Immobilienerbe.

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