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Was für ein Exposé wichtig ist

Was für ein Expose wichtig ist

Expertenwissen kompakt:

Checkliste: „Was für ein Exposé wichtig ist“

In dieser Checkliste erhalten Sie exklusive Tipps zu den Themen:

 Was für ein gutes Exposé wichtig ist.

 Welche Angaben in ein Exposé gehören.

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Über den Autor

Stefan Sieger

Stefan Sieger, Gründer und Geschäftsführer von „Sieger & Sieger Immobilien GmbH“, ist seit 15 Jahren erfolgreicher Immobilienexperte und gilt als Innovator der Immobilienbranche. Jede Woche bereichert er seine Zuschauer mit einem Expertenvideo, in welchen er professionell und offen über aktuelle Themen des Immobilienmarktes spricht.  

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Hier einige Punkte die in einem Exposé nicht fehlen sollten (Mehr dazu in unserem Ratgeber)

Lage der Immobilie:

Stadtrand oder Innenstadt, Siedlung oder ländliche Gegend? Nennen Sie möglichst präzise, wo sich das Objekt befindet. Der Name der Stadt oder der Gemeinde gehören zwingend dazu. Schließlich muss ein Interessent erfahren, wo die Immobilie steht.

Angaben zur Größe:
Nennen Sie im Exposé die Wohnfläche der Immobilie sowie die Grundstücksfläche. Wer sich für ein freistehendes Einfamilienhaus mit großzügigem Garten interessiert, muss wissen, was die entsprechende Immobilie zu bieten hat.

Ausstattung der Immobilie:
Angaben zur Ausstattung eines Hauses oder einer Wohnung sind ein weites Feld. Dazu gehören das Baujahr, Informationen zur Bauausführung, gewisse Extras (zum Beispiel Loggia oder Wintergarten), sowie Informationen zur Art der Heizungsanlage, der Wasserversorgung, der Fenster und Türen, der Küchenausstattung, etwaiger Einbauten, der Bodenbeläge, der Beschaffenheit von Badezimmer und Gäste-WC und des Daches. Besondere Einbaumöbel oder ein ausgebauter Dachboden sollten ebenfalls beschrieben werden. Auch die Art des Balkons, der Terrasse sowie des Gartens können kaufentscheidend sein.

Energieausweis:
Der Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) muss grundsätzlich verpflichtend vorgelegt werden. Verkäufern, die einen Energieausweis nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig vorlegen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Angaben zur Baubeschreibung:
Vor allem bei jüngeren Objekten sind Angaben zur Baubeschreibung von Interesse. Nennen Sie möglichst alle Einzelheiten zur Bauausführung und Art der Herstellung. Sollten Sie in jüngster Zeit renoviert oder saniert haben, gehört diese Informationen ebenfalls ins Expose.